§ 5 Strafenkatalog - Transfermarkt

  • § 5 Transfermarkt

    5.1 Geldtransfers
    Ein direkter Geldtransfer über eine Kontoüberweisung ist im VDFB bewusst nicht möglich. Eine mögliche Bevorzugung von Freunden/Familie oder sogar Betteln halten wir für inakzeptabel und hätte zudem eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge. Im VDFB soll weitestgehend Chancengleichheit für alle Teilnehmer gelten.

    Es bestünde technisch jedoch die Möglichkeit über bewusst überteuerte Spielerverkäufe Geld von einem Verein zum anderen zu bewegen. Derartige Auffälligkeiten werden von der Transfermarktleitung genauestens beobachtet und entsprechend sanktioniert

    5.1.1 Folgende Sanktionsschritte stehen zur Verfügung:
    1. Fall: 5 Strafpunkte und 6 Wochen TFM-Sperre (Saisonübergreifend). Transfers untereinander werden für 1 Jahr untersagt.


    2. Fall: 8 Strafpunkte und eine TFM-Sperre für die Restzeit einer Saison, jedoch mind. 10 Wochen (Saisonübergreifend). Transfers untereinander werden für 1 Jahr untersagt.



    5.2. Spielertäusche / verdeckte Direkttransfers
    Es ist nicht verboten und auch nichts dagegen einzuwenden, dass sich Trainer absprechen und Spieler gegenseitig verkaufen. Gegen die Idee der VDFB und des Transfermarkts ist es jedoch, diese Spieler mit derartig hohen Ablösesummen zu versehen, dass Drittinteressierte ausgeschlossen werden. Es wurde absichtlich keine Möglichkeit zur Abwicklung von Direkttransfers eingeräumt, um den Transfermarkt zu beleben und Chancengleichheit zu schaffen. Die Umgehung dieses Grundsatzes wird nicht geduldet. Zu entscheiden, ob Ablöseforderungen bei Spielertäuschen zu hoch gewählt worden sind, obliegt der Transfermarktleitung. Derartige Geschäfte werden von der Transfermarktleitung verfolgt und dem Einzelfall angemessen behandelt.

    5.2.1 Folgende Sanktionsschritte stehen zur Verfügung:
    1. Fall: 5 Strafpunkte und 6 Wochen TFM-Sperre (Saisonübergreifend). Transfers untereinander werden für 1 Jahr untersagt.


    2. Fall: 8 Strafpunkte und eine TFM-Sperre für die Restzeit einer Saison, jedoch mind. 10 Wochen (Saisonübergreifend). Transfers untereinander werden für 1 Jahr untersagt.



    5.3 Nichteinhaltung der Mindestvertragslaufzeit
    Wird bei einem Verkauf die Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten nicht eingehalten, so wird der Spieler vom Transfermarkt entfernt bzw. im Falle eines getätigen Transfers dieser rückgängig gemacht und die Transferbeträge entsprechend zurückgebucht.

    5.3.1 Folgende Sanktionsschritte stehen zur Verfügung:
    1. Fall: Verwarnung
    Pro Wiederholungsfall: 2 Strafpunkte


    5.4 Massenkäufe
    Der Kader der VDFB-Teams an Feldspielern (also keine Torhüter) ist auf 25 Spieler begrenzt. Eigene Spieler auf dem Transfermarkt werden in diese Zahl eingerechnet. Die Zahl der Gebote wird mitgezählt. Zum Beispiel hat ein Team 24 Spieler im Kader, dann darf der Trainer nur noch auf einen Spieler auf dem Transfermarkt bieten. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Spieler er zum Verkauf anbietet.

    5.4.1 Folgende Sanktionsschritte stehen zur Verfügung:
    I. Verstößt ein Trainer gegen diese Begrenzung, wird dieser sofort für 4 Wochen vom Bieten auf dem Transfermarkt ausgeschlossen und erhält 3 Strafpunkte. In diesen 4 Wochen hat der Trainer Zeit seine Kadergröße auf maximal 25 Feldspieler zu begrenzen.

    II. Sollte dies nach Ablauf der 4 Wochen nicht umgesetzt werden, werden weitere 3 SP vergeben, die Transfersperre weitet sich bis zum Transfermarktende aus und es erfolgt ein Zwangsverkauf durch die Transferleitung des bzw. der besten Spieler (Gesamtstärke > Marktwert > subjektive Einschätzung). Sollte/n der/die Spieler keinen Interessenten finden, erfolgt ein kostenloser Wechsel an die Transferleitung.

    III. Im Wiederholungsfall des Überschreiten der Feldspieleranzahl von 25 in der gleichen Saison, erhält der Trainer eine Transfermarktsperre bis zum Transfermarktende sowie 6 SP. Zudem werden die besten Spieler zwangsverkauft.