§ 3 Strafenkatalog - Spielbetrieb

  • § 3 Spielbetrieb



    Der Spielplan der jeweiligen Liga gibt Auskunft über die aktuellen Spielpaarungen. Beide Trainer sind für die Kontaktaufnahme am jeweiligen Spieltag zuständig und haben somit die Pflicht, sich bei ihrem Gegner zu melden. Dies muss spätestens bis zum Freitag der Spielwoche geschehen sein.

    Die Kontaktaufnahme sollte über das Terminvereinbarungssystem (TV) erfolgen, da nur sie allen Beteiligten komfortablen Einblick in die Kommunikation bietet und im Fall einer Sanktion zur Bewertung zu Rate gezogen wird. Beide Trainer müssen an konkrete Terminvorschläge denken, die frühzeitig erfolgen sollen und dem Gegner deshalb auch die Möglichkeit eröffnen, wiederum mit eigenen, konkreten Terminvorschlägen zu antworten.


    3.1. Spielverzug

    3.1.1 Definition
    Wird das Spiel innerhalb der vorgegebenen Frist nicht gespielt, sprechen wir von Spielverzug. In der Liga sind für zwei Spieltage eine Woche Zeit.


    3.1.2 Sanktionen
    3.1.2.1 Grundsatz: Geltung der Regeln des §3.1.3.1 Spielvereinbarung
    Wenn ein Trainer alle Grundsätze des obigen Regelwerkes eingehalten hat, hat er sich nachweislich um das Spiel per TV bemüht.

    3.1.2.2 Sanktionsschritte

    I. Spielverzug in der Liga - Beide Trainer haben sich nachweislich um das Spiel per TV bemüht, es kam jedoch kein Spiel zustande: Beide Trainer müssen sich weiter bemühen.

    II. Spielverzug in der Liga - Ein Trainer hat sich nachweislich um das Spiel per TV bemüht: 1 SP für den anderen Spieler pro begonnener Woche Verzug. Beide Trainer bemühen sich weiterhin um einen Spieltermin.

    III. Spielverzug in der Liga - Kein Trainer hat sich nachweislich um das Spiel per TV bemüht: 1 SP für beide Spieler pro begonnener Woche Verzug. Beide Trainer müssen sich weiter bemühen.

    IV. Spielverzug in der Liga vor der Sommerpause oder dem Saisonabschluss: Zusätzlich zu den oben aufgeführten SP kann es hier zu einer Wertung (-> 3.3 Wertungen) kommen.

    3.1.3 Urlaubsregelung
    Urlaube müssen frühzeitig selbstständig von den Trainern eingetragen werden. Sie schützen beide Trainer einer Partie vor Strafpunkten, wenn der Urlaub mindestens 4 Tage einer Spielwoche in Anspruch nimmt. Beträgt die Dauer < 4 Tage, müssen sich trotzdem beide Trainer um einen Spieltermin bemühen.

    Der Gesamturlaub einer Saison ist pro Trainer auf 30 Tage beschränkt. Ausgenommen davon sind private Gründe, Verletzungen oder Notfälle. Die Ligaleiter überwachen die ordnungsgemäße Einhaltung dieser Limitierung und klären eventuelle Härtefälle ab.

    Außerdem sollte bereits während des Urlaubs ein Terminvorschlag seitens des Urlaubnehmers für die Zeit danach erfolgen, auf den der andere Trainer zu antworten hat. Nach Ablauf des Urlaubs sind unverzüglich wieder TV's zu schreiben. Rückwirkend eingetragene Urlaube sind hinsichtlich der Strafpunktregelung nichtig.

    3.1.4 Verfahren bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin


    Im Rahmen der TV-Funktion haben sich zwei Trainer an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit verabredet. Eine Verabredung gilt dann als bindend, wenn beide Trainer diesen Termin schriftlich bestätigt haben. Gebeten wird um eine zeitnahe Bestätigung des Termins, der erst dadurch bindend wird. Dieser Termin ist einzuhalten, solange er nicht rechtzeitig abgesagt wurde. Dabei gilt: Innerhalb der letzten Stunde vor dem Spieltermin ist eine Absage mit triftigem Grund zulässig! Daraufhin sind beide Trainer vor SP sicher. Von der absagenden Partei ist jedoch schnellstmöglich ein neuer konkreter TV gefordert, auf den der andere Trainer wiederum innerhalb der Spielfristen antworten muss.
    Sollte einer der beiden unentschuldigt nicht auftauchen, ist zunächst eine Wartefrist von 15 Minuten einzuhalten. Ist diese verstrichen, muss der wartende Trainer seinem Ligaleiter umgehend per TV-Funktion mitteilen, dass der Gegner ihn versetzt hat (Bsp.: "Ich habe meinen Gegner in Origin angeschrieben und bis jetzt gewartet. Leider ist mein Gegner nicht gekommen."). Damit ist er vor Strafpunkten (SP) sicher. Sein Gegner hat nun die Pflicht schnellstmöglich einen neuen TV zu liefern.


    Der nicht erschienene Trainer erhält für sein Verhalten umgehend 2 SP.



    3.2 Spielabbrüche

    3.2.1 Mutwillige Spielabbrüche
    Mutwillige Spielabbrüche in Ligaspielen werden mit bis zu 8 SP geahndet. Zudem ist das Spiel zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Die Bemühungen um einen neuen Spieltermin müssen vom Verursacher des Spielabbruchs ausgehen. Spielabbrüche direkt nach dem absolvierten Spiel, sodass der Mitspieler nicht mehr an die Statistiken, Noten usw. kommt, sind verpönt, ziehen aber keine Strafe nach sich.
    Des Weiteren werden mutwillige Spielabbrüche in allen anderen VDFB-Spielen wie bei Turnieren mit Verwarnungen oder SP geahndet.

    3.2.2 Spielabbruch aus technischen Gründen
    Ein Spielabbruch aus technischen Gründen wird nicht bestraft. Das Spiel sollte in diesem Fall so schnell wie möglich verlassen werden, um den Fehler zu beheben und das Spiel entsprechend zu Ende führen zu können. Außerdem ist sofort nach Verlassen des Spiels Kontakt mit dem Gegner aufzunehmen. Das Spiel wird mit dem aktuellen Spielstand und der Restspielzeit fortgesetzt. Der Spieler, der sich in Ballbesitz befand, erhält den Ball nach Wiederaufnahme des Spiels wieder. Erfolgt der Spielabbruch in den ersten 5 Minuten des Spiels, so wird das Spiel vollständig wiederholt.

    3.2.3 Vorzeitiges Eintragen eines abgebrochenen Spiels
    Das Spiel wird nur nach dem Ablauf der kompletten Spielzeit als endgültiges Ergebnis eingetragen. Sollte auf Grund eines Verbindungsabbruchs oder eines Quits des Spiels das aktuelle Ergebnis vorzeitig eingetragen worden sein, wird dies mit 2 Strafpunkten belegt.


    3.3 Wertungen
    3.3.1 Erklärung
    Die Halbserie und das Ende der Saison sind Zeitpunkte, an denen alle Teams auf dem gleichen Saisonstand sein müssen. Zudem führt die Administration nach Abschluss der Spielzeit den sogenannten Saisonabschluss durch. Dies ist ein technischer Vorgang, den das Script des VDFB zur Generierung der neuen Saison benötigt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Spiele eingetragen sein und es kann keinen Aufschub für Spiele mehr geben. Daher kann es zu Wertungen kommen, die vom zuständigen Ligaleiter durchgeführt werden.

    Hat eine Mannschaft weniger als 9 Spiele (=1/2) in der Hin- oder der Rückrunde gespielt und müssen die restlichen gewertet werden, so werden automatisch alle Spiele der jeweiligen Runde gegen diese Mannschaft mit 0:3 Toren und 0 Punkten gewertet. Erhaltene Siegprämien werden ggf. zurückgebucht, der Verein behält aber die Zuschauereinnahmen.

    3.3.2 Folgende Sanktionsschritte stehen zur Verfügung:
    I. Beide Trainer haben sich nachweislich um das Spiel per TV bemüht, es kam jedoch kein Spiel zustande: Wertung 0:0.

    II. Ein Trainer hat sich nachweislich um das Spiel per TV bemüht: 3:0 für diesen Trainer.

    III. Kein Trainer hat sich nachweislich um das Spiel per TV bemüht: 0:0.

    3.4 Spielveränderungen
    3.4.1 Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung

    Wird von einer Mannschaft versehentlich ein nicht spielberechtigter Spieler in einem Pflichtspiel eingesetzt, erfolgen eine 0:3-Wertung sowie 2 Strafpunkte gegen dieses Team. Das Ergebnis erhält jedoch nur eine Änderung, sofern der Verein mit dem Vergehen andererseits besser gestellt wäre als mit einem 0:3 (z.B. bei einem Endstand von 1:2). Einen Einspruch gegen ein solches Spiel können alle Trainer des VDFB einlegen. Trainer sollten dafür Beweise anführen (z.B. Screenshot)
    Erfolgt die Aufstellung des Spielers absichtlich, so handelt es sich um Cheating und wird entsprechend geahndet.

    Liegt der Fehler hingegen im Patch, wird ein Wiederholungsspiel mit einer Korrekturversion ausgetragen. Fehler sind umgehend zu melden.


    3.4.2 Benutzen falscher Spieleinstellungen

    Werden versehentlich nicht die korrekten Spieleistellungen in einem Pflichtspiel genutzt, erfolgen eine 0:3-Wertung sowie 2 Strafpunkte gegen das hostende Team. Das Ergebnis erhält jedoch nur eine Änderung, sofern der Verein mit dem Vergehen andererseits besser gestellt wäre als mit einem 0:3 (z.B. bei einem Endstand von 1:2). Einen Einspruch gegen ein solches Spiel können alle Trainer des VDFB einlegen. Trainer sollten dafür Beweise anführen (z.B. Screenshot).

    Erfolgt das Benutzen falscher Spieleinstellungen absichtlich, so handelt es sich um Cheating und wird entsprechend geahndet.


    3.4.3 Benutzen falscher Steuerungseinstellungen

    Werden von einer Mannschaft versehentlich falsche Steuerungseinstellungen in einem Pflichtspiel eingesetzt, erfolgen eine 0:3-Wertung sowie 2 Strafpunkte gegen dieses Team. Das Ergebnis erhält jedoch nur eine Änderung, sofern der Verein mit dem Vergehen andererseits besser gestellt wäre als mit einem 0:3 (z.B. bei einem Endstand von 1:2). Einen Einspruch gegen ein solches Spiel können alle Trainer des VDFB einlegen. Trainer sollten dafür Beweise anführen (z.B. Video)
    Erfolgt die Benutzung der falschen Steuerungseinstellungen absichtlich, so handelt es sich um Cheating und wird entsprechend geahndet.