§ 3 Spielbetrieb Der Spielplan der jeweiligen Liga gibt Auskunft über die aktuellen Spielpaarungen. Beide Trainer sind für die Kontaktaufnahme am jeweiligen Spieltag zuständig und haben somit die Pflicht, sich bei ihrem Gegner zu melden. Dies muss spätestens bis zum Freitag der Spielwoche geschehen sein. Die Kontaktaufnahme sollte über das Terminvereinbarungssystem (TV) erfolgen, da nur sie allen Beteiligten komfortablen Einblick in die Kommunikation bietet und im Fall einer Sanktion zur Bewertung zu Rate gezogen wird. Beide Trainer müssen an konkrete Terminvorschläge denken, die frühzeitig erfolgen sollen und dem Gegner deshalb auch die Möglichkeit eröffnen, wiederum mit eigenen, konkreten Terminvorschlägen zu antworten.
3.1.2.1 Grundsatz: Geltung der Regeln des §3.1.3.1 Spielvereinbarung Wenn ein Trainer alle Grundsätze des obigen Regelwerkes eingehalten hat, hat er sich nachweislich um das Spiel per TV bemüht. 3.1.2.2 Sanktionsschritte I. Spielverzug in der Liga - Beide Trainer haben sich nachweislich um das Spiel per TV bemüht, es kam jedoch kein Spiel zustande: Beide Trainer müssen sich weiter bemühen. Der Gesamturlaub einer Saison ist pro Trainer auf 30 Tage beschränkt. Ausgenommen davon sind private Gründe, Verletzungen oder Notfälle. Die Ligaleiter überwachen die ordnungsgemäße Einhaltung dieser Limitierung und klären eventuelle Härtefälle ab. Außerdem sollte bereits während des Urlaubs ein Terminvorschlag seitens des Urlaubnehmers für die Zeit danach erfolgen, auf den der andere Trainer zu antworten hat. Nach Ablauf des Urlaubs sind unverzüglich wieder TV's zu schreiben. Rückwirkend eingetragene Urlaube sind hinsichtlich der Strafpunktregelung nichtig. 3.1.4 Verfahren bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin Im Rahmen der TV-Funktion haben sich zwei Trainer an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit verabredet. Eine Verabredung gilt dann als bindend, wenn beide Trainer diesen Termin schriftlich bestätigt haben. Gebeten wird um eine zeitnahe Bestätigung des Termins, der erst dadurch bindend wird. Dieser Termin ist einzuhalten, solange er nicht rechtzeitig abgesagt wurde. Dabei gilt: Innerhalb der letzten Stunde vor dem Spieltermin ist eine Absage mit triftigem Grund zulässig! Daraufhin sind beide Trainer vor SP sicher. Von der absagenden Partei ist jedoch schnellstmöglich ein neuer konkreter TV gefordert, auf den der andere Trainer wiederum innerhalb der Spielfristen antworten muss. Der nicht erschienene Trainer erhält für sein Verhalten umgehend 2 SP. 3.2.1 Mutwillige Spielabbrüche 3.3 Wertungen 3.4.2 Benutzen falscher Spieleinstellungen Werden versehentlich nicht die korrekten Spieleistellungen in einem Pflichtspiel genutzt, erfolgen eine 0:3-Wertung sowie 2 Strafpunkte gegen das hostende Team. Das Ergebnis erhält jedoch nur eine Änderung, sofern der Verein mit dem Vergehen andererseits besser gestellt wäre als mit einem 0:3 (z.B. bei einem Endstand von 1:2). Einen Einspruch gegen ein solches Spiel können alle Trainer des VDFB einlegen. Trainer sollten dafür Beweise anführen (z.B. Screenshot). Erfolgt das Benutzen falscher Spieleinstellungen absichtlich, so handelt es sich um Cheating und wird entsprechend geahndet. 3.4.3 Benutzen falscher Steuerungseinstellungen Werden von einer Mannschaft versehentlich falsche Steuerungseinstellungen in einem Pflichtspiel eingesetzt, erfolgen eine 0:3-Wertung sowie 2 Strafpunkte gegen dieses Team. Das Ergebnis erhält jedoch nur eine Änderung, sofern der Verein mit dem Vergehen andererseits besser gestellt wäre als mit einem 0:3 (z.B. bei einem Endstand von 1:2). Einen Einspruch gegen ein solches Spiel können alle Trainer des VDFB einlegen. Trainer sollten dafür Beweise anführen (z.B. Video) |
§ 3 Strafenkatalog - Spielbetrieb
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- Geschlossen