§ 1 Strafenkatalog - Fair Play im Spiel

  • § 1 Fair Play im Spiel



    1.1 Erklärung
    Fair Play ist ein Begriff, der ein bestimmtes sportliches Verhalten kennzeichnet, das über die bloße Einhaltung von Regeln hinausgeht. Es beschreibt eine Haltung des Sportlers, und zwar den Respekt vor dem sportlichen Gegner sowie die Wahrung seiner physischen und psychischen Unversehrtheit. Der sportliche Gegner wird als Partner gesehen oder zumindest als Gegner, dessen Würde es zu achten gilt, selbst im härtesten Kampf. Jeder Teilnehmer des VDFB verpflichtet sich zu einem fairen Spiel auf dem virtuellen Rasen.

    In unserem Rahmen werden u.a. folgende unfairen Aktionen geahndet:
    - Das ständige Unterbrechen eines Spiels
    - Das vorsätzliche Erzielen von Eigentoren
    - Spielabbruch aufgrund zu vieler Roter Karten für eine Mannschaft
    - Destruktives Zeitspiel: Ball am eigenen Strafraum hin und her passen, ohne das Spiel auf das gegnerische Tor fortzusetzen
    - Vorsätzliches Abblocken des Torwartabschlags

    In unserem Rahmen werden jedoch folgende unfairen Aktionen NICHT geahndet:
    - Notbremsen
    - Taktische Fouls
    - Ball in der gegnerischen Hälfte in den eigenen Reihen halten, ohne unter großem Risiko den Abschluss zu suchen
    - Zufälliges oder computergesteuertes Abblocken des Torwartabschlags mit anschließender Ballrückgabe
    - Quit direkt nach dem absolvierten Spiel, sodass der Mitspieler nicht mehr an die Statistiken, Noten usw. kommt


    1.2 Folgende Sanktionsschritte stehen zur Verfügung:

    I. Ermahnung:
    Der Spieler wird ermahnt, sein unfaires Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Diese wird allgemein ausgesprochen und bezieht sich nicht auf einen speziellen Beitrag.

    II. Verwarnung:
    Der Spieler wird für unfaires Verhalten verwarnt und darauf hingewiesen, dass beim nächsten Wiederholungsfall Strafen ausgesprochen werden. Dies bezieht sich immer auf eine spezielle Aktion.

    II. Strafpunkte:
    Der Spieler erhält Strafpunkte, deren Anzahl im Adminteam abgestimmt wird. Diese richten sich nach Schwere und Häufigkeit des Vergehens und können bis zu 15 SP betragen.