ZitatEin Spieler kann auch durch eine Vertragsauflösung (VA) auf den Transfermarkt gesetzt werden. Sollte sich innerhalb einer Woche kein Käufer finden, so geht der Spieler kostenpflichtig an die Ligaleitung. Die Kosten betragen 50% des vertraglich zugesicherten Spielergehaltes
Was muss man als vertraglich zugesichertes Spielergehalt verstehen ?
z.B. 1 Zweitligaspieler verdient 170.000 Euro / Saison und hat noch 3 Saisons Vetrag. Wie hoch sind die Kosten für die Vertragsauflösung ?
Antwort A: 255.000,-- Euro
Antwort B: 85.000,-- Euro