Frage zu Kontominus am Saisonende

  • Im Moment steht hierzu folgendes im aktuellen Regelwerk.

    [quote]Teamstrafen bei einem Soll in der Saisonsabschlussrechnung

    Dem verschuldeten Verein werden Spieler per Zwangsverkauf entzogen.
    Dabei wird der stärkste Spieler zuerst verkauft, dann folgt der zweitstärkste Spieler.
    In der ersten Woche werden so viele Spieler auf die Transferwoche gesetzt, dass der addierte Grundpreis, die Schulden im aktuellen Vereinsvermögen deckt.
    Sollte diese Spieler nicht verkauft werden, dann gehen sie kostenlos an die Transferleitung und das Vereinsvermögen wird auf 0 Euro aufgerechnet.
    Rutscht der Kader beim Zwangsverkauf unter die festgelegte Kaderstärke von fünfzehn Feldspielern und einem Torhüter, dann wird er durch so genannte „Jugendspieler“ aufgefüllt. Detaillierte Einzelheiten über das Thema Jugendspieler stehen in der Anleitung "Feldspieler".



    Trainerstrafen bei einem Soll in der Saisonsabschlussrechnung
    Ein Trainer der sein Team im Soll der Saisonabschlussrechnung führt, wird in der folgenden Saison das Einkaufen auf dem Transfermarkt verboten. Dabei spielt ein Vereinswechsel keine Rolle, da dieses Verbot den Trainer persönlich trifft.[/quote]

    Hier mal ein Beispielfall, um zu sehen, ob ich das richtig verstehe:

    Das Konto meines Vereins ist beim Saisonabschluss, nach dem 34. Spieltag, im Minus. Sagen wir mal, dass der Kontosaldo minus 800.000 Euro beträgt.

    Nun setzt der Zwangsverkauf der besten Spieler nach Kategorie ein. Der beste Spieler entspricht der Kategorie Erstligaspieler. Der Grundpreis für einen Erstligaspieler beträgt 880.000 Euro. Mehr Spieler würden nicht zwangsverkauft, da der Grundpreis das Minus von 800.000 Euro übersteigt und damit die erforderliche Deckung erreicht ist.

    Sollte sich kein Käufer finden, geht der Erstligaspieler an die Transferleitung und die Schulden sind getilgt. Der Kontostand beträgt 0 Euro.

    Zusätzlich darf der Trainer in der nächsten Saison keine Aktivitäten auf dem Transfermarkt ausführen = Sperre.

    Was passiert aber, wenn der Erstligaspieler einen Käufer findet und für 1.000 Euro den Verein verlässt ?

    Das Minus würde ja dann noch immer 799.000 Euro betragen oder wird das dann auch automatisch auf null gesetzt.
  • Ich meine mich entsinnen zu können, dass bei Zwangsverkäufen eines Spielers die Mindestverkaufssume gleich dem Grundpreis entspricht.

    So würde der Verein in jedem Fall seine Schulden decken können.

    EDIT: Habe mich wohl geirrt, was die Transfers bei Koblenz belegen.

    Nürnberg auf der Jagd nach Rekorden:

    1968 Dt. Meister -> 1969 Abstieg
    2007 Pokalsieger -> 2008 Abstieg
    ....
    2015 Uefa-Pokalsieger -> 2016 Abstieg
    2050 CL-Sieger -> 2051 Abstieg

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  • Hab mir mal den Fall Koblenz angeschaut. Sehr verzwickter Fall ;)

    Zum Einen wären die Verträge der 3 Zweitligastars Ende der 11. Saison ausgelaufen und zum Anderen war der direkte finanzielle Nutzen auf den Kontostand durch die Maßnahme "Zwangsverkauf" gleich Null, denn es gab keine Geldleistungen. Die Spieler kamen nicht mal auf den TFM. Durch das Alter der Spieler mit Sicherheit ein Sonderfall, für den es noch keine öffentliche Ausführung gibt.

    Eine andere Möglichkeit wäre gewesen 4 Zweitligaspieler zwangszuverkaufen. So viel wären nötig gewesen, um mit dem addierten Grundpreis das Minus auszugleichen. Wobei sich schon die nächste Frage ergibt: Was passiert, wenn bereits der Verkaufserlös eines Spielers ausreicht, den Kontostand wieder auf Null zu bringen und die anderen Spieler keine Käufer finden ?
  • [quote][i]Original von Cobra[/i]
    Im Moment steht hierzu folgendes im aktuellen Regelwerk.

    [quote]Teamstrafen bei einem Soll in der Saisonsabschlussrechnung

    Dem verschuldeten Verein werden Spieler per Zwangsverkauf entzogen.
    Dabei wird der stärkste Spieler zuerst verkauft, dann folgt der zweitstärkste Spieler.
    In der ersten Woche werden so viele Spieler auf die Transferwoche gesetzt, dass der addierte Grundpreis, die Schulden im aktuellen Vereinsvermögen deckt.
    Sollte diese Spieler nicht verkauft werden, dann gehen sie kostenlos an die Transferleitung und das Vereinsvermögen wird auf 0 Euro aufgerechnet.
    Rutscht der Kader beim Zwangsverkauf unter die festgelegte Kaderstärke von fünfzehn Feldspielern und einem Torhüter, dann wird er durch so genannte „Jugendspieler“ aufgefüllt. Detaillierte Einzelheiten über das Thema Jugendspieler stehen in der Anleitung "Feldspieler".



    Trainerstrafen bei einem Soll in der Saisonsabschlussrechnung
    Ein Trainer der sein Team im Soll der Saisonabschlussrechnung führt, wird in der folgenden Saison das Einkaufen auf dem Transfermarkt verboten. Dabei spielt ein Vereinswechsel keine Rolle, da dieses Verbot den Trainer persönlich trifft.[/quote]

    Hier mal ein Beispielfall, um zu sehen, ob ich das richtig verstehe:

    Das Konto meines Vereins ist beim Saisonabschluss, nach dem 34. Spieltag, im Minus. Sagen wir mal, dass der Kontosaldo minus 800.000 Euro beträgt.

    Nun setzt der Zwangsverkauf der besten Spieler nach Kategorie ein. Der beste Spieler entspricht der Kategorie Erstligaspieler. Der Grundpreis für einen Erstligaspieler beträgt 880.000 Euro. Mehr Spieler würden nicht zwangsverkauft, da der Grundpreis das Minus von 800.000 Euro übersteigt und damit die erforderliche Deckung erreicht ist.

    Sollte sich kein Käufer finden, geht der Erstligaspieler an die Transferleitung und die Schulden sind getilgt. Der Kontostand beträgt 0 Euro.

    Zusätzlich darf der Trainer in der nächsten Saison keine Aktivitäten auf dem Transfermarkt ausführen = Sperre.

    Was passiert aber, wenn der Erstligaspieler einen Käufer findet und für 1.000 Euro den Verein verlässt ?

    Das Minus würde ja dann noch immer 799.000 Euro betragen oder wird das dann auch automatisch auf null gesetzt.[/quote]

    Mich würde noch immer interessieren, wie man seitens der Ligaleitung im o.g. Beispiel vorgehen würde. Danke.
  • Hoppla :) Ich hatte Prüfungen und ziehe um, deswegen sind meine Aktivitäten im Forum derzeit eher beschränkt.

    Grundsätzlich ist es so: Wir hatten in öffentlicher Diskussion ein neues Modell für den Fall eines Solls in der Saisonabschlussrechnung ausgearbeitet. Leider wurde dieses noch immer nicht in die offizellen Regeln eingeführt. Es ist völlig klar, dass dies kein Zustand ist, doch ist es auch so, dass das Regelwerk an sich völlig undurchsichtig ist und dringend verschlankt gehört. Ich selbst habe mich daran gemacht und der Plan ist selbstverständlich, genau diese Transfermarktregelung dann auch dort niederzuschreiben. Es ist wie gesagt eine Zeit fressende Angelegenheit, die nicht mal so eben neben normalem Ligabetrieb, Studium, Privatem etc. aus dem Ärmel geschüttelt wird. Ich kann nur weiterhin um Geduld bitten, oder es muss eben jemand anders machen.

    Zu deiner Frage: Das Instrument des "Zwangsverkaufs" ist mit der neuen Regelung quasi abgeschafft. Es werden einfach Spieler auf den Markt gesetzt, deren Marktpreis darauf schließen lässt, die Schulden zu tilgen, um den Verein wieder handlungsfähig zu machen. Im Gegensatz zu früher muss das dann auch nicht zwingend der stärkste Spieler sein. Ein 33-jähriger Erstligaspieler bringt vielleicht weniger Geld ein als ein 19-jähriger Zweitligastar.

    Ich persönlich sehe auch keinen Sinn darin, Gelder zu verschenken, wie es die alte Regelung vorsah. Sprich: Ein Verein hat z.B. einen 33-jährigen Erstligaspieler und 850.000 Euro Schulden. Nun will aber jemand nur 150.000 für den Mann bezahlen, und die restlichen 700.000 bekommt der verschuldete Verein dann geschenkt. Noch extremer ist es, wenn der betreffende Spieler aufgrund seines Alters nicht mehr transferierbar ist. Dann würde der Vertrag ja aufgelöst werden (wofür man eigentlich Vertragsstrafe zahlen muss) und man bekommt dafür dann (nach alter Regelung) noch den Grundpreis oben drauf.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Ich werde mich ersten bemühen, in den kommenden Tagen zumindest diesen alten Paragrafen zu entsorgen. Zweitens wird im Falle der Ver- oder Überschuldung eines Vereins ein Konzept ausgearbeitet, dass den Verein so schnell wie möglich wieder handlungsfähig macht. Dieses fußt auf den allgemeinen Transfermarktregeln, sprich: Ein Spieler wird zu dem Preis verkauft, der für ihn geboten wird, oder aber sein Vertrag wird kostenpflichtig aufgelöst.
  • Ihr macht gute Arbeit. Das dies nur mit einem großen zeitlichen Aufwand aller zu bewerkstelligen ist mir durchaus bewusst und verdient allergrößten Respekt ;-)

    Was relativ schnell gehen würde, wäre eine Streichung bzw. Kennzeichnung der nicht mehr gültigen Textteile im Regelwerk. Vllt mit dem Hinweis verbunden, dass diese überarbeiten werden.

    Die Diskussion mit dem Zwangsverkauf ist mir entgangen und muss mich da erstmal einlesen.