ne hilfts mir nicht...
und wenn ich das mitm Kabel überprüfen wollte müsstei ch ja den PC aufmachen, und ich weiß nicht obi ch noch Garantie hab, wenn ja würd die ja verfallen
hab jetzt mal XP neu draufgemacht, jetzt läuft das meiste immerhin wieder (boah der war so zugemüllt (nicht nur von mir :D)) kann auch wieder ne DVD anschaun, aber FIFA will er immer noch nich..
gibts da irgendwie 2 CDs und ich hab die eine nur noch nich gefunden und leg immer die falsche ein? *verzweifeil*
Mein Brenner
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oder kann ich das irgendwie austricksen und FIFA ganz ohne eine CD einlegen zu müssen spielen?
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Vera bei mir erkannte er Fifa auch nich, als ich aber dann die neue Firmware für mein DVD Laufwerk aufgespielt habe ging es einwandfrei. Probier das mal und besorg dir die neue Firmware für dein DVD Laufwerk.
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@ Veralein
wenn du deinen PC aufmachst erlöscht deine Garantie nicht !
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Andy: Bist du sicher?
wenn die extra nen Aufkleber über das Gehäuse geklebt haben könnte dies schon der Fall sein, da man dann ja nachvollziehen kann ob es geöffnet wurde. Außerdem sind die Schrauben auch häufig farblich gekennzeichnet.
Aber Mannes müsste das eher noch wissen?
Vera : Würde aber auch dazu tendieren, einfach mal zu überprüfen, ob die Kabel richtig sitzen.
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Zur Not kann man FIFA mittels alcohol und mini-Image austricksen, bevor sich die probs nun noch lange hinauszögern;-)
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Zitat
Original von Vera
gibts da irgendwie 2 CDs und ich hab die eine nur noch nich gefunden und leg immer die falsche ein? *verzweifeil*Also, 05 gab es auf 2 CDs, 06 kommt aber auf einer DVD.
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@ Vera
das geht entweder mit Daemon Tools, oder wie Someg schon sagte mit Alcohol, da wird ein Virtuelles Laufwerk erstellt in dem du dieses mini Image einladen musst, dann brauchste die DVD nimmer einlegen@ Osiris
Die Garantie verfällt selbst dann nicht wenn das Gehäuse oder die Schrauben dafür versiegelt wurden und du es trotzdem öffnest.
Du kannst auch Komponenten austauschen ( z.B. Grafikkarte, Speicher usw. ) Wenn etwas kaputt geht muss Dir der Händler bzw. der Hersteller eine Grobe Fahrlässigkeit, oder gar Mutwilligkeit nachweisen um sich vor der Garantie bzw. Gewährleistung drücken zu können
Da gibts sogar n Gerichtsurteil drüber -
Zitat
Original von Pommes Fritz
Wenn etwas kaputt geht muss Dir der Händler bzw. der Hersteller eine Grobe Fahrlässigkeit, oder gar Mutwilligkeit nachweisen um sich vor der Garantie bzw. Gewährleistung drücken zu können
Da gibts sogar n Gerichtsurteil drüberIch wage mich auf ziemlich dünnes Eis, doch bin ich der Meinung, dass die Beweispflicht sich nach einem Jahr umkehrt. Also im ersten Jahr muss dir der Händler Fahrlässigkeit nachweisen und im zweiten Jahr muss der Kunde nachweisen, dass er unschuldig ist. Das gilt so weit ich weiss zumindest bei der gesetzlichen Gewährleistung.
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also bei meinem Aldi PC stand das irgendwo.. wenn ich ihn aufmach und selber versuche irgendwas zu reparieren verfällt die Garantie..
Grafikkarte war ja shconmal kaputt und dann kam jemand und der hat auch nochmal gesagt, dass es so sicherer sei und für mich ja auch kostenlosAaaaaaaaber vielleicht klappt das ja mitm Treiberupdate, jetzt muss ich nur noch irgendwie rausfinden was ich genau für nen Teil da drin hab
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Im Windows-Explorer oder Arbeitsplatz mal rechte Maustaste auf das CD-Laufwerk und Eigenschaften anklicken. Dann unter dem Punkt Hardware. Dort müsste die Bezeichnung stehen....
dann auf http://www.treiber.de und den passenden Treiber finden :-).
Ich höre hier aber das erste mal, dass ein Treiberupdate für nen CD/DVD-Laufwerk irgend etwas bewirkt hat. Aber probieren geht ja bekanntlich vor studieren *g*.
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klick auf arbeitsplatz da mit rechts auf das dvd laufwerk und dann mit links auf eigenschaften dann auf den reiter hardware unter name siehst du dann genau wie es heißt.
BITTE
DANKE =) :p:
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aaaaaaaaaaiaiaiaiiii
also, erstmal: Mein DVD Laufwerk ist NICHT mein Brenner
das ist mein CD Laufwerk (eigentlich egal, habs ja bei beidem versucht)
das funktioniert jetzt wieder
Ne DVD kann ich auch wieder ohne Probleme (zumindest bis jetzt) anschauen UND ich habs geschafft FIFA zu starten
Ich hab nen neues Benutzerkonto einrichten mussen, das keine Adminrechte hat sondern nur eingeschränkt und unter dem fifa starten und dann klappts...
krank oder?
DANKE an alle die geholfen haben, hoffe es funktioniert wirklich, habs noch nicht ganz ausprobiert aber ich komm immerhin mal ins Spiel rein
Juhuuuuuu -
Zitat
Original von Someg
Ich wage mich auf ziemlich dünnes Eis, doch bin ich der Meinung, dass die Beweispflicht sich nach einem Jahr umkehrt. Also im ersten Jahr muss dir der Händler Fahrlässigkeit nachweisen und im zweiten Jahr muss der Kunde nachweisen, dass er unschuldig ist. Das gilt so weit ich weiss zumindest bei der gesetzlichen Gewährleistung.
Nur zur Info noch:
Die Beweiskehrumlast greift nach 6 Monaten.
Und die Gewährleistung bezieht sich darauf das gewährt wird das die Ware beim Gefahrenübergang (Kauf) in einwandfreien Zustand war.
Also nicht unbedingt eingeschlossen sind Defekte die erst durch/nach Benutzung entstehen. Diese decken in der Regel die Herstellergarantien ab, die aber eine freiwillige Leistung seitens der Hersteller sind und frei definierbar. -
Zitat
Original von Lacky09
Beweiskehrumlast=)
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Zitat
Original von Someg
Ich wage mich auf ziemlich dünnes Eis, doch bin ich der Meinung, dass die Beweispflicht sich nach einem Jahr umkehrt. Also im ersten Jahr muss dir der Händler Fahrlässigkeit nachweisen und im zweiten Jahr muss der Kunde nachweisen, dass er unschuldig ist. Das gilt so weit ich weiss zumindest bei der gesetzlichen Gewährleistung.Fast richtig! Die Beweispflicht kehrt bereits nach 6 Monaten um.
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Ok ok, ich gebe mich den Profis geschlagen
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jedefalls funktioniert wieder alles
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also ich habe mich dabe als ich das schrieb auf ein Gerichtsurteil berufen das ich mal irgendwo gelesen hatte :
Also der Kunde kaufte sich ein Komplettsystem. Nach einiger Zeit öffnete er das Gehäuse des PC um neuen Speicher einzubauen. Einige Wochen später versagte der Rechner Komplett den Dienst und machte keinen mux mehr.
Darauf hin ist der Kunde zum Händler und wollte den Rechner auf Garantie repariert haben, doch der Händler weigerte sich, da das Gehäuse Nachweislich geöffnet wurde und meinte das somit auch die Garantie verfallen sei. Der Kunde hat die Reparatur erstmal bezahlt, da er den Rechner dringend brauchte, ist aber vor Gericht gezogen und wollte die Reparaturkosten erstattet haben.
Das Gericht gab dem Kunden recht und der Händler musste dem Kunden die Kosten zurück erstatten.Das Gericht begründete das Urteil damit, das der PC ein Gegenstand sei der dafür vorgesehen ist um Aufgerüstet zu werden. Dafür darf das Gehäuse geöffnet werden ( auch wenn es mit Siegeln versehen ist ), ohne den Anspruch auf Garantie zu verlieren, es sei denn dem Kunden kann Fahrlässiges oder Mutwilliges handeln bei dem vorliegenden Schaden nachgewiesen werden.
Also das ist das was von dem Artikel bei mir hängengeblieben ist.
Ob da was von diesen 6 Monaten und der Beweislast stand weiss ich nicht mehr das ist ja schon etwas länger her als ich den Artikel gelesen habe.Ich habe auch nochmal im Internet nach diesem Artikel gesucht, aber leider nicht gefunden
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Und wer hat Vera geholfen ??? :p: =) :drink: :drink: :drink: :smokin: