Die hin und wieder auftretenden hohen Mindestablösesummen, insbesondere bei Preisabsprachen von zwei Trainern unter Ausschaltung des Transfermarktes, sorgen immer wieder zu großen Diskussionen. Sie zerstören das gegenseitige Vertrauen und sorgen für eine schlechte Stimmung. Dies kann nicht im Sinne des VDFB sein.
Gewinne auf dem Transfermarkt sollen nach wie vor möglich sein. Allerdings begrenzt, wenn es nur einen Verkäufer und einen Käufer gibt. Der Preis soll sich hauptsächlich durch einen Wettbewerb auf dem Transfermarkt bilden.
Eine relativ einfache Sache wäre es, die Mindestablösesumme an den Einstandspreis EP (Kaufpreis + evtl. Aufwertungskosten) zu koppeln.
Die tatsächliche Ablösesumme kann durch den Wettbewerb auf dem Transfermarkt höher liegen.
Beispiele:
Spieler A hat einen Einstandspreis von 1 Euro > Zone 1 > max. Mindestablösesumme 500.000.
Spieler B hat einen Einstandspreis von 150.000 Euro > Zone 1 > max. Mindestablösesumme 500.000.
Spieler C hat einen Einstandspreis von 1 Mio. Euro > Zone 2 > max. Mindestablösesumme 2 Mio. (EP + max. 100 %)
Spieler D hat einen Einstandspreis von 3 Mio. Euro > Zone 3 > max. Mindestablösesumme 5,5 Mio. (EP + max. 2,5 Mio.)
Spieler E hat einen Einstandspreis von 5 Mio. Euro > Zone 3 > max. Mindestablösesumme 7,5 Mio. (EP + max. 2,5 Mio.)
Spieler F hat einen Einstandspreis von 12 Mio. Euro > Zone 4 > max. Mindestablösesumme 15 Mio. (EP + max. 25 %)
Gewinne auf dem Transfermarkt sollen nach wie vor möglich sein. Allerdings begrenzt, wenn es nur einen Verkäufer und einen Käufer gibt. Der Preis soll sich hauptsächlich durch einen Wettbewerb auf dem Transfermarkt bilden.
Eine relativ einfache Sache wäre es, die Mindestablösesumme an den Einstandspreis EP (Kaufpreis + evtl. Aufwertungskosten) zu koppeln.
Einstandspreis EP | Max. Mindestablösesumme | ||||
Zone 1 | 1 bis | 249.999 | 500.000 | ||
Zone 2 | 250.000 bis | 2.500.000 | Aufschlag max. 100 % | 500.000 | 5.000.000 |
Zone 3 | 2.500.000 bis | 10.000.000 | Aufschlag max. 2,5 Mio. | 5.000.000 | 12.500.000 |
Zone 4 | 10.000.000 bis | 20.000.000 | Aufschlag max. 25 % | 12.500.000 | 25.000.000 |
Die tatsächliche Ablösesumme kann durch den Wettbewerb auf dem Transfermarkt höher liegen.
Beispiele:
Spieler A hat einen Einstandspreis von 1 Euro > Zone 1 > max. Mindestablösesumme 500.000.
Spieler B hat einen Einstandspreis von 150.000 Euro > Zone 1 > max. Mindestablösesumme 500.000.
Spieler C hat einen Einstandspreis von 1 Mio. Euro > Zone 2 > max. Mindestablösesumme 2 Mio. (EP + max. 100 %)
Spieler D hat einen Einstandspreis von 3 Mio. Euro > Zone 3 > max. Mindestablösesumme 5,5 Mio. (EP + max. 2,5 Mio.)
Spieler E hat einen Einstandspreis von 5 Mio. Euro > Zone 3 > max. Mindestablösesumme 7,5 Mio. (EP + max. 2,5 Mio.)
Spieler F hat einen Einstandspreis von 12 Mio. Euro > Zone 4 > max. Mindestablösesumme 15 Mio. (EP + max. 25 %)