Regelverstoß § 5.1 - Borussia Dortmund / SC Verl
"Ein direkter Geldtransfer über eine Kontoüberweisung ist im VDFB bewusst nicht möglich. Eine mögliche Bevorzugung von Freunden/Familie oder sogar Betteln halten wir für inakzeptabel und hätte zudem eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge. Im VDFB soll weitestgehend Chancengleichheit für alle Teilnehmer gelten.
Es bestünde technisch jedoch die Möglichkeit über bewusst überteuerte Spielerverkäufe Geld von einem Verein zum anderen zu bewegen. Derartige Auffälligkeiten werden von der Transfermarktleitung genauestens beobachtet und entsprechend sanktioniert
" (§ 5.1, Strafenkatalog)
Es bestünde technisch jedoch die Möglichkeit über bewusst überteuerte Spielerverkäufe Geld von einem Verein zum anderen zu bewegen. Derartige Auffälligkeiten werden von der Transfermarktleitung genauestens beobachtet und entsprechend sanktioniert
" (§ 5.1, Strafenkatalog)
Gegen diese Regel wurde von Sec-BVB (Borussia Dortmund) und Topolino (SC Verl) verstoßen, indem sie den Spieler Mitchell Langerak (TW/71) für eine abgesprochene Ablösesumme in Höhe von 4.000.000 Euro von Verl nach Dortmund transferieren wollten.
Aufgrund der überteuerten Ablösesumme erhalten die beiden Trainer gemäß § 5.1 des Strafenkatalogs folgende Strafe:
- Das Gebot von Borussia Dortmund auf Mitchell Langerak ist mit sofortiger Wirkung nichtig und wurde aus der Datenbank entfernt
- Beide Trainer erhalten ab dem 07.03.2015 eine Transfermarktsperre (weder einkaufen noch verkaufen). Die Sperre gilt bis zum 17.04.2015. Bereits abgegebene Gebote und sich auf dem Transfermarkt befindlichen Spieler bleiben jedoch bestehen, dürfen aber nicht mehr erhöht werden.
- Beide Trainer dürfen bis einschließlich 06.03.2016 keinerlei Transfers untereinander tätigen
- Beide Trainer erhalten 5 Strafpunkte