naja gegen den thekenkicker in meiner startaufstellung sollte ich doch noch was unternehmen...
aber da ich schon so viele transfers in meinen 11 jahren vdfb beobachtet habe... sind die preise für mich einfach so unreal :D
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.
Nach dem BGB hätte er recht xDD